2 + 4 – Vertrag: Themenabend mit Vortrag von Prof. Wernicke
Zwei-plus-Vier-Vertrag und drum herum
Der 2+4-Vertrag ist die Rechtsgrundlage für die Wiedervereinigung Deutschlands. Er legt fest, dass ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger in Ostdeutschland „weder stationiert noch dorthin verlegt“ werden dürfen. Dies und das Versprechen, dass es keine NATO-Osterweiterung geben würde, waren die Voraussetzungen für die Zustimmung der Sowjetunion zur Wiedervereinigung.
Kostenlos
