Courtroom scene with legal professionals and documents labeled FREISPRUCH and REVISIONLegal professionals gather in a courtroom featuring documents labeled 'FREISPRUCH' and 'REVISION'.

B. Queck, Vorsitzende der Vereinigung „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“

am 4.8.2026


In meinem Beitrag für die Rote Fahne „Hurra wir haben gewonnen !“ hatte ich den Freispruch von Alexandra Veber wegen des „ Zeigens verfassungswidriger Zeichen in Deutschland verbotener Organisationen“ durch das Landgericht Berlin am 4.11.25 dokumentiert. Aber die Staatsanwaltschaft Berlin legte eine Revision des Verfahrens ein, weshalb am 27.7.26 sehr kurzfristig die 3. Hauptverhandlung gegen Alexandra Veber stattfand.


Nach dem Freispruch von Alexandra Veber durch den Rechtsanwalt des Landgerichtes Berlin (2. Instanz) am 4. 11.25 wegen „Verwendung verbotener Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ habe ich, die Vorsitzende der Vereinigung „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“, die Hauptgerichtsverhandlung (Berufungsvefahren ) in einem Beitrag im Internet und verschiedenen Zeitungen unter der Überschrift „Hurra, wir haben gewonnen!“ eingeschätzt.


Leider hat die Staatsanwaltschaft des Landes Berlin dagegen eine Revision des Verfahrens gefordert und unterstrichen, dass die „Feststellungen des Landgerichts nicht ausreichend waren und ein neuer Termin beim Landgericht festgelegt werden muss.“


Das Revisionsgericht Berlin hat den Aussagen der Staatsanwaltschaft teilweise zugestimmt, so dass das Landgericht in Sachen Alexandra Veber das 3. Mal tagte und am 27.7.26 kurzfristig einen 3. Haupttermin in Strafsachen Alexandra Vebers wegen Zeigen verfassungswidriger Zeichen auf einem Plakat der Mahnwachen „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“ mit ukrainischen Asow-Soldaten, die auf ihren Soldatenuniformen stolz Nazi-Symbole zur Schau tragen, anberaumt.

Auch diesmal wurde Alexandra Veber – nunmehr auch von einem anderen Richter- freigesprochen.

Beide Alexandra Veber vertretenden Rechtsanwältinnen, Yolanda Scheytt und Leonora Arslani, haben beim Berufungsverfahren( 3. Instanz ) am 27.7.26 ihre Standpunkte dargelegt:

Frau Rechtsanwältin Yolanda Scheytt führte dazu aus:

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