Das Landgericht Berlin verurteilte einen ehemaligen Mitarbeiter des MfS wegen Mordes vor 50 Jahren zu einer langjährigen Freiheitsstrafe. Anklage und Urteil verletzen in mehrfacher Hinsicht Ansprüche an einen Rechtsstaat. Der DDR wird nachträglich das Recht abgesprochen, Terroristen unschädlich zu machen.