Am 7. März 1946 gründeten junge deutsche Antifaschisten unterschiedlicher sozialer Herkunft, weltanschaulicher Ansichten und politischer Erfahrungen unsere Freie Deutsche Jugend. Ihre Gründung als einheitliche, antifaschistisch – demokratische Organisation der deutschen Jugend fand nur wenige Monate nach dem Sieg der Antihitlerkoalition über den deutschen Imperialismus und den vom ihm begangenen Verbrechen, insbesondere gegenüber den Völkern der Sowjetunion, statt.
Die Forderung nach Überwindung der seit Jahrzehnten bestehenden Spaltung der deutschen Jugendbewegung, ihr Zusammenschluss in einer einheitlichen Jugendorganisation und ein gemeinsames Handeln der Jugend hatte sich bereits in den Jahren des antifaschistischen Widerstandskampfes weiter ausgeprägt und stand mit der Niederlage des Hitlerfaschismus 1945 objektiv auf der Tagesordnung
Der Drang nach Herstellung der Einheit der Jugend, der Gründung einer einheitlichen Organisation der jungen Generation wurde, von der Führung und den Mitgliedern der Kommunistischen Partei Deutschlands, von Teilen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie weiteren demokratisch gesinnten Kräften, Parteien und Organisationen unterstützt.
Der Zusammenschluss und das gemeinsame Handeln junger Menschen in den sich herausgebildeten antifaschistischen Jugendausschüssen trug wesentlich dazu bei, nunmehr eine einheitliche Organisation der Jugend zu gründen. Folgerichtig stellte der zentrale antifaschistische Jugendausschuss Ende Februar 1946 bei der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) den Antrag auf Zulassung der Gründung einer einheitlichen Jugendorganisation.
Im Gründungsbeschluss vom 26. Februar 1946 heißt es:

Die Zustimmung der SMAD und die Unterstützung im eigenem Lande stellten einen großen Vertrauensbeweis gegenüber der deutschen Jugend und deren entschlossenes Handeln im Interesse des deutschen Volkes und der gesamten Jugend dar.
Das künftige Handeln als neue Jugendorganisatin war darauf ausgerichtet:

Zehntausende Mädchen und Jungen in ganz Deutschland traten der am 7. Märzin Berlin gegründeten Freien Deutschen Jugend bei. Sie bekundeten nicht nur ihre Entschlossenheit ,für ein neues, friedliches Deutschland und einer gesicherten Zukunft zu kämpfen, sondern alles zu unternehmen, dass das deutsche Volk gegenüber den Völkern Wiedergutmachung leistet und alles unternimmt, dass das deutsche Volk wieder einen geachteten Platz in der Gemeinschaft der Völker einnehmen wird.
Von ihrer Gründung an leistete die FDJ ihren Beitrag zur Überwindung der geistigen Trümmer unter der Jugend und trug wesentlich zur Beseitigung der ökonomischen und gesellschaftlichen Hinterlassenschaften des Hitlerfaschismus bei. Sie nahm aktiv am Aufbau einer neuen, einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung in der sowjetischen Besatzungszone mit teil. Die in den Kreisen und Ländern entstandenen neuen Verwaltungsorgane unterstützten das Handeln der Jugend und förderten deren Streben, ihr Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen und am Aufbau neuer gesellschaftlicher Verhältnisse mitzuwirken.
Nur wenige Wochen nach der Gründung des einheitlichen Jugendverbande beschlossen die Delegierten aus allen Teilen Deutschlands auf ihrem 1. Parlament im Juni 1946 in Brandenburg an der Havel die Grundrechte der Jugend. Das Recht der Jugend:
- auf politische Mitbestimmung;
- auf Arbeit und Erholung, gleichen Lohn für gleiche Arbeit;
- auf Bildung;
- auf Freude und Frohsinn.
Mit den Beschlüssen des 1. Parlaments bekräftigte die FDJ, dass sie sich als Interessenvertreter der gesamten deutschen Jugend versteht und erwarb sich im Kampf um deren Durchsetzung unter der Jugend nicht nur im Osten sondern auch im Westen Deutschlands gesellschaftliche Anerkennung.
Auf vielfältige Art und Weise trug die Jugend mehrerer Generationen unter der Führung der FDJ im Osten Deutschlands dazu bei, das alte kapitalistische Herrschafts- und Ausbeutungssystem zu überwinden und den ersten Staat der Arbeiter und Bauern und einzigen Friedensstaat auf deutschem Boden zu
errichten. Wie bereits in den Kommunen und Ländern hatte die Jugend mit einer Fraktion der FDJ auch in der Volkskammer der DDR vom ersten Tage an Sitz und Stimme.
Eines der ersten von der Volkskammer der DDR beschossenen Gesetze betraf die Stellung der Jugend in der Gesellschaft und ihrer Mitwirkung am Aufbau in der Deutschen Demokratische Republik. Auf Initiative des Präsidenten der DDR, dem Freund und Förderer der Jugend, Wilhelm Pieck , beschloss die Volkskammer am 8.Februar 1950, das von den staatlichen Organen und dem Zentralrat der FDJ gemeinsam erarbeitete Gesetz > über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung,<
Mit diesem Gesetz erhielten die bereits vom ersten Parlament der FDJ beschlossenen Grundrechte der Jugend Gesetzeskraft.
In den 40 Jahren des Bestehens der DDR, ihrer nationalen Entwicklung sowie deren außenpolitischen Wirken und Leistungen im Interesse des Frieden, der Völkerverständigung, der Zusammenarbeit und internationalen Solidarität hat die Jugend mehrerer Generationen stets ihren Beitrag geleistet.
Die FDJ, Mitglied der sich nach 1945 herausgebildeten demokratischen Weltjugendbewegung, hat das anlässlich ihrer Gründung abgegebene Versprechen, im Interesse des Friedens und einer gesicherten Zukunft für das eigene Volkes und allen Völkern in der ganzen Welt zu handeln, eingehalten und verwirklicht. Besondere Aufmerksamkeit widmete sie dabei der Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Jugend der Sowjetunion und dem Leninschen Komsomol.
Anders verlief die Entwicklung für die Jugend in den westlichen Besatzungszonen und der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Die alten bestehenden Ausbeutungsverhältnisse blieben unangetastet und ebenso die vorhandenen Machtstrukturen. erhalten. Die Herstellung der Einheit der Jugend, deren gemeinsames Handeln im Interesse der gesamten jungen Generation wurde von der Mehrheit der bestehenden Parteien verhindert, die Teilnahme der Jugend an einer Mitbestimmung und Gestaltung ihrer eigenen Zukunft verhindert. Bis heute hat sich daran nichts geändert. Demokratische Vereinigungen, wie die FDJ und die KPD wurden von Beginn an in ihrer Tätigkeit behindert und frühzeitig unter Verbot gestellt.
Das Streben der herrschenden Kreise des Kapitals und deren Vertreter in den Parteien, dem Staat und der Gesellschaft bestimmten von Anfang an die Entwicklung in der BRD. Wiedererstarkt streben sie heute nach einer Ausweitung ihrer Machtbefugnisse und Ausbeutungsmöglichkeiten anderer Völker. Dominierend sind gegenwärtig die Kreise des militärisch-industriellen Komplexes und die für die Durchsetzung deren Interessen und Ziele handelnden Kriegstreiber.
Die Jugend der BRD und ihre Organisationen wären gut beraten, der für den Frieden und der weiteren Existenz der Bürger gefahrvollen Entwicklung entschieden entgegen zu treten und abzuwenden. Das erfordert sich mit allen friedliebenden und demokratischen Bürgern und deren Organisationen zusammen zu schließen um einen weiteren Fortgang der gefahrvollen Entwicklung zu stoppen und schließlich zu verhindern.
Die derzeit sich der Macht bedienenden Politiker, die die Gefahr und Auswirkungen eines Krieges für die Menschen persönlich nicht kennen gelernt haben, jedoch bereit sind, den heranwachsenden Generationen im Interesse der Herstellung der Kriegstüchtigkeit des Landes Milliarden Schulden aufzuladen, muss Einhalt geboten werden.
Die Erfahrung der Geschichte besagt, die Zukunft der jungen Generation ist nur dann gegeben, wenn sie einheitlich und geschlossen handelt, ihre Forderungen erhebt, für deren Verwirklichung kämpft und sich dabei mit allen friedenswilligen Bürgern und deren Organisationen zusammenschließt.
Lehrt uns doch Berthold Brecht:
Wer die Wahrheit nicht kennt, ist ein Dummkopf. Wer die Wahrheit kennt und sie eine Lüge nennt ist ein Verbrecher.
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